Dr. Robert Schneider, MSc | www.augendoktor.at

Häufig gestellte Fragen

Wieviel kostet mich der Besuch beim Wahlarzt?

Eine komplette „Routineuntersuchung / Kontrolle" mit ausführlicher Untersuchung, Augendruckkontrolle, Augenhintergrund (ohne/mit Pupillenerweiterung) und Brillenrezept kostet bei der Erstuntersuchung 80,-€, in den jährlichen Verlaufskontrollen dann 70,- €.

Kinder bis zum 16. Geburtstag zahlen - auch am Kindertag - immer nur 60,-€.

Kurzfristige Kontrollen bei akuten Entzündungen, Fremdkörpern, etc. kosten 45,-€

Jeder Patient, der einen Wahlarzt aufsucht, bekommt 80% des Kassentarifes von seiner Krankenkasse rückerstattet: durch unterschiedlich hohe Tarife jeder Krankenkasse ist z.B. bei SVA, VAEB, LKUF, KFL und KFG der Selbstbehalt beinahe ident wie bei einem Besuch eines Kassenarztes.

Um die Einreichung zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse kümmern wir uns - kein zusätzlicher Aufwand für Sie!

Sie können bei uns Bar oder mit Bankomat bezahlen und legen diese Summe also praktisch nur aus.

Versicherten der kleinen Krankenkassen (SVA, VAEB,..) wird der zu entrichtende Selbstbehalt nicht noch einmal zusätzlich vorgeschrieben - Ihre Krankenkasse behält sich diesen gleich bei der Rückerstattung ein.

Im Durchschnitt bekommen Sie als Erwachsener bei einer kompletten Routineuntersuchung (Kosten: 70,-€) - je nach Krankenkasse -

 

unterschiedliche Beträge rückerstattet: Versicherte der SGKK und OÖGKK bekommen ca. 30,- bis 35,- € retourniert, Versicherte der SVA um die 60,-€, Versicherte der VAEB ca. 45,-€, Versicherte von LKUF, KFL und KFG ca. 70,-€.

Für Versicherte der BVA können wir direkt mit Ihrer Krankenkasse verrechnen – daher bitte die e-card nicht vergessen!

Wahlarzt ist somit wirklich leistbar - neben den vielen weiteren Vorteilen wie ausreichend Zeit für das persönliche Gespräch, keine Wartezeiten, keine weiten Anfahrtswege (Spritkosten!), keine Parkgebühren und Parkplätze direkt neben der Ordination!

Bei Besuch eines anderen niedergelassenen Augenarztes (Kassenarztes) im selben Quartal (gilt für SGKK, OÖGKK) oder im selben Monat (gilt für SVA, VAEB, LKUF, KFG, KFL und KFA) wird von den Kassen kein Kostenersatz gewährt! (Notfälle natürlich ausgenommen)

Keinerlei Einschränkung bei der Kostenrückerstattung gibt es, wenn sie innerhalb desselben Quartals/desselben Monats nicht bei einem anderen Augenarzt gewesen sind. Der Besuch einer Augenambulanz im Spital hat keinerlei Auswirkung auf die Kostenrückerstattung. Kontaktlinsenverträglichkeitszeugnis (40,-€), Brillenpass (40,-€) (Brillenpass und Kontaktlinsenverträglichkeitszeugnis gemeinsam: 60,-€) und Führerscheingutachten (100,-€) sind Privatleistungen und können nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden!

Dr. Robert Schneider, MSc | Salzburger Straße 6 | 5340 St. Gilgen | Österreich
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