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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt hat selbst keinen Vertrag mit den Krankenkassen - ist somit auch nicht an deren Verträge, Einschränkungen, Limitierungen und Vorgaben gebunden - Sie müssen auch für zusätzliche Untersuchungen nichts mehr privat zuzahlen.

Beim Wahlarzt ist somit jeder Patient ein Privatpatient - jedoch mit Zuzahlung von Ihrer Krankenversicherung!

 

Was ist zu beachten?

In einigen Fällen ist nach einer Augen- untersuchung ("Pupille erweitern/weittropfen") für einige Stunden keine Fahrtüchtigkeit gewährleistet. Sie sollten sich also nachher noch eine Cafe-Pause in St. Gilgen gönnen, sich abholen lassen oder gleich mit Chauffeur anreisen! Gerne nehmen wir die Pupillenerweiterung aber auch zu einem separaten Termin vor, um ihre Fahrtüchtigkeit nicht zu beeinträchtigen. Vor allem PatientInnen mit bereits bekannten Diagnosen wie Kurzsichtigkeit (Myopie) oder Diabetikern wäre eine Anreise mit Chauffeur gleich beim ersten Termin zu empfehlen!

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